Corona-Schutzmaßnahmen
Um das Corona-Virus so gut wie möglich einzudämmen, ist es wichtig, dass wir uns an bestimmte Hygiene-Maßnahmen halten und uns danach richten. Hierzu gehören neben den jeweiligen Regelungen im Infektionsschutzgesetz des Bundes auch weitere Ausführungsanordnungen des Landes Hessen. Auch die Landeskirche gibt Empfehlungen, die nachfolgend abrufbar sind:
EKHN: Grundsätze für Gottesdienste, Versammlungen und Veranstaltungen
BUND: Corona: Das sind die geltenden Regeln und Einschränkungen
LAND: Aktuelle Informationen zu Corona in Hessen
KREIS: Aktuelle Informationen zur Corona-Krise
Corona-Schutzmaßnahmen für Gottesdienste/Veranstaltungen
Der Krisenstab der EKHN hat derzeit alle Empfehlungen aufgehoben.
Es wird - zum eigenen Schutz - empfohlen weiterhin im Gottesdienst Maske zu tragen.
Im Eingangsbereich wird weiterhin Desinfektionsmittel/Ersatzmasken bereitgestellt.
Corona-Schutzmaßnahme für den Kindergottesdienst
Der Kindergottesdienst hat sich zum Schutz vor dem Corona-Virus ein Hygienekonzept (unter Punkt 13) entwickelt.
Bei Ankunft sollen die Kinder Maske tragen. Es findet vor Ort ein Schnelltest, der von den Kindern/Eltern selbst durchgeführt wird, statt. Bis zum negativen Testergebnis sollen die Masken weiterhin getragen werden.
Nach Bekanntgabe der negativen Testergebnisse dürfen die Kinder die Masken ausziehen.
Es bleibt ihnen freigestellt, ob sie während des Kindergottesdienstes die Maske tragen wollen.